33 Autos zerkratztOpfer bekommen keine Entschädigung

33 Autos zerkratzt: Opfer bekommen keine Entschädigung – Am Wochenende haben drei Kinder im nordrhein-westfälischen Ort Linnic-Gereonsweiler ganze 33 Autos beim Spielen zerkratzt. Nach Angaben der Polizei hatten die Mädchen im Alter zwischen neun und zehn Jahren die Fahrzeuge mit Steinen beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich dabei auf 60.000 Euro.
Als wenn das für die Autobesitzer nicht schon schlimm genug wäre, folgt nun eine wahre Hiobsbotschaft im juristischen Sinne:
Wie Albrecht Mauer, seines Zeichens Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht in Aachen, in einem Bericht der „Bild“ erklärt, müssen die Eltern der Kinder für den Schaden nämlich nicht aufkommen.
„Es gibt hier keine Aufsichtspflichtverletzung. Die Kinder sind neun und zehn Jahre. Wenn sie noch nicht auffällig waren, dürfen sie alleine draußen spielen.“
Man könne zumindest zivilrechtlich vor Gericht einen Titel gegen die Verursacher erwirken, der 30 Jahre Gültigkeit habe. „Ansonsten“, so erklärt der Jurist, „bleibt man komplett auf seinem Schaden sitzen, kann ihn nur mit seiner Vollkaskoversicherung abrechnen.“
Zwar haben die Kinder mit Vorsatz gehandelt, „aber die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren gegen die Mädchen einstellen, weil sie minderjährig und nicht strafmündig sind“, so die Dürener Polizei laut „Bild“.
Quelle: bild.de